Tipps  02.04.2015

Zahlungsziele bei Rechnungen

Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der betrieblichen Finanzierung hängt vom Eingang der Zahlungen der Kunden ab. Wie die Zahlungsziele gemacht und eingehalten werden, zeigt dieser Text.

Offene Rechnungen - das hat die Krise gezeigt - bleiben mitunter immer länger offen. Große Unternehmen überweisen überhaupt nur noch an ein bis zwei Terminen im Monat, der Staat selbst nimmt sich Zahlungsfristen, die schon als betriebsschädigend angesehen werden können. Und selbst das Skonto für schnelle Zahler wird genutzt - oft Wochen nach der Frist dafür.

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In der Regel gilt ein Monat Zahlungsfrist, wenn nichts vereinbart ist. Wird eine 'sofortige' Zahlung als Zahlungsziel vereinbart, dann dürften bis zu zwei Wochen ganz normal sein - Bankweg und die interne Verarbeitung sind hier auch enthalten. Das Erbringen von Leistung nach Eingang der Zahlung ist natürlich ein praktisches Druckmittel, um Zahlungsziele durchzusetzen.

Mahnungen sind übrigens nicht erforderlich, bevor man eine Zahlung auch gerichtlich erwirken kann. Es macht aber Sinn, Kunden nicht zu verärgern, die einmal eine Rechnung nicht erhalten oder übersehen haben. Eine Erinnerung nach zwei Wochen, danach eine Mahnung und schließlich der Weg über Inkassobüro, Anwalt oder Gericht sind dann der richtige Weg, um an das Geld für Leistungen zu kommen.

Manche Unternehmen schwören darauf, die Erinnerung telefonisch zu machen - der Druck beim Empfänger ist da größer und Probleme kann man schneller direkt ausräumen. Beobachten sollte man auch dauerhaft säumige Kunden - wer immer bis zur dritten Mahnung mit der Zahlung wartet, bekommt diese 'gleich der Rechnung beigelegt' ;-) oder muss per Vorauszahlung dafür sorgen, dass die offenen Zahlungsstände nicht hemmend für den Zahlungsempfänger werden.

Problematisch könnte es auch damit werden, dass der Posten offener Rechnungen seinerseits Folgen hat: Nicht nur im normalen Cash-Flow, sondern auch etwa bei der von dem Rechnungslauf abhängigen Zahlung an das Finanzamt. Die wird nämlich dann schneller wirksam, als das dafür verwendbare Geld vom Kunden da ist. Banken können hier mit Angeboten zur Zwischenfinanzierung oder dem 'Factoring', also dem Ankauf der Rechnungen, einspringen.


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#Zahlung #Rechnung #Mahnung

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