Inhalte  23.06.2015

Panoramafreiheit in Europa

Alles, was man an öffentlichen Plätzen sehen kann, darf man auch fotografieren und veröffentlichen, wenn nicht Persönlichkeitsrechte verletzt werden etc. - doch dieses Prinzip ist jetzt in Gefahr.

In Österreich und Deutschland ist wie in den meisten Ländern der EU klar, dass man Häuser und Bauwerke in der Öffentlichkeit auf Fotos festhalten darf. Sind keine Personen im Vordergrund, dann spricht nichts gegen das Foto und die Nutzung desselben.

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In Italien und Frankreich sieht man das bisweilen etwas anders - so können gewerbliche Rechte ausgeschlossen sein oder auch gänzlich Bewilligungen für alle sichtbaren Elemente erforderlich sein. Auch in Österreich versucht man immer wieder, Kapital aus öffentlichem Gut zu scheffeln - der Bund hat hier über die BIG ('scaut' wurde mittlerweile aufgelöst) schon Fotorechte von Wäldern und Bergen versilbern wollen...

Risiko: Gesetzesvorlage

Der Versuch der Piraten im EU-Parlament, die Panoramafreiheit auch generell in der EU durchzusetzen, bringt nun aber die gegenteilige Gefahr: Die Liberalen im EU-Parlament haben die Steilvorlage genutzt, um eine Gesetzesnovelle einzubringen, die de facto die Panoramafreiheit abschaffen würde. Am 7.7. kann sie beschlossen werden, nur noch nicht-gewerbliche Rechte sind dann möglich, was auch die Nutzung im Internet praktisch verbieten würde.

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Fotografie im öffentlichen Raum wäre mit einer solchen Gesetzesgrundlage in Europa dann vorbei, wenn man sie legal betreiben will. Haben bisher nur Streetfotografen in einer Grauzone gearbeitet, werden dann noch viel mehr Inhalte ins Illegale abgeschoben - und das vermutlich rückwirkend auch für bisherige Werke. Zu hoffen bleibt, dass bis zur Entscheidung im Parlament noch Einsicht folgt - der Schaden wäre insbesondere rund um Tourismus und Kreative immens.


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