Aktuell  20.07.2015

GIS nicht am Internet-Computer

Die Gebühren für das öffentlich-rechtliche Fernsehen fallen nicht für Internetanschlüsse am Computer an. Das entsprechende Urteil wurde nun bestätigt.

Der Verwaltungsgerichtshof als oberste Instanz bestätigte das entsprechende Urteil, es ist damit fix, dass ein Computer mit Internet kein Empfangsgerät für Fernsehen im Sinne der Gebühren ist. Die GIS darf für Computer daher nicht einheben.

Das Urteil betrifft allerdings die normale Internetverbindung zum Streaming von Fernsehangeboten. Nicht davon betroffen sind spezielle Erweiterungen am Computer wie ein Decoder zur Antenne etc., also 'echte' TV-Hardware. Ist ein Computer derart erweitert worden, kann eine GIS-Gebühr fällig werden.


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