Tipp  09.09.2015

Das ändert sich 2016 für Autofahrer

Mit der Steuerreform kommen auch auf Autofahrer mehr Änderungen 2016 zu, als üblich. Auch gute Neuerungen gibt es darunter.

So können Elektroautos in die Gruppe der vorsteuerabzugsfähigen Autos gelangen - Autos ohne CO2-Ausstoß sind hier bevorzugt. Allerdings gilt das weiterhin nur bis 40.000 Euro Anschaffungswert, was bei den Elektroautos mitunter schneller erreicht wird. Über 80.000 Kaufpreis entfällt der Vorsteuerabzug ab 2016 sogar vollkommen.

Der Sachbezug wird über 130 g/kg CO2 von 1,5 auf 2% der Anschaffungskosten erhöht. 960,- ist da der maximale Sachbezug. Elektroautos ohne Ausstoß haben entsprechend auch keinen Sachbezug, an er Obergrenze wird dafür laufend bis 2020 angepasst (130g ist nur der Anfang).

Bei Verkauf von Autos ins Ausland wird es künftig auch für Private eine Möglichkeit geben, NoVA-Anteile zurückzufordern. Das war bisher nur für Unternehmer möglich.

Die Steuerreform ist natürlich noch viel weiter gegangen, als nur beim Autofahrer anzusetzen. Details dazu finden sich bei den Links unterhalb.


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#Steuern #2016 #Steuerreform #Auto

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