Tipp  13.01.2016

Neue Informationspflichten für Websites

2016 wurden fast 'still und heimlich' neue Pflichten für Websitebetreiber eingeführt. So muss ein Verweis auf den Ombudsmann erfolgen, um außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten im Streitfall anzubieten.

Das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) basiert auf einer EU-Richtlinie und soll Gerichte entlasten. Im Falle normaler Streitigkeiten sollen Konsumenten andere Möglichkeiten finden, Gerechtigkeit zu erfahren. Eigentlich gilt das nicht nur für das Internet, gerade hier aber dürften Webshops besonders von den Regelungen betroffen sein.

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Acht Stellen wurden als Schlichtungsstellen in Österreich eingerichtet. Darunter sind jene für Bahn- und Fluggäste, die Telekom-Branche und andere - und eben auch den Internet Ombudsmann für die Probleme, die es im Web geben kann. Alle nicht speziell erfassten Verbrauchergeschäfte werden im Kontakt 'Schlichtung für Verbrauchergeschäfte' allgemein behandelt.

Pflicht, den Weg über eine Schlichtungsstelle zu gehen, gibt es nicht - Kunden können also auch ein Gericht anrufen. Einen Anwalt braucht man bei der Schlichtungsinstanz auch keinen. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass man als Unternehmer den Link zur Schlichtungsstelle anführen muss, was eine entsprechende Verpflichtung in Richtung Schlichtungsstelle wiederum vorgibt - das Gesetz und die Erläuterungen dazu lassen den Schluss zumindest zu.

Wer sicher gehen will, sollte seine Veröffentlichung im Impressum zumindest anpassen und den Verweis auf den Internet Ombudsmann (sofern keine Branchenverpflichtung in anderen Stellen gegeben ist) ergänzen. Auch die AGB sind potentiell anzupassen. Kommt es zu einem Streitfall, ist auch da auf die Schlichtungsstelle hinzuweisen - auch dann, wenn man diese Schlichtung nicht vorhat und den Gerichtsweg gehen mag. Auf der Website muss bei Webshops auch der EU-ODR angegeben werden.

WK-Infos zu SchlichtungsstellenMustervorlage für Schreiben von Webshops

Internet Ombudsmann EU-ODR

Details hierzu finden sich bei der Wirtschaftskammer (Links oberhalb). Leider widersprechen sich wie üblich einige Angaben und die Informationen kommen nach der Einführung der Regelungen an die Öffentlichkeit - das Handeln kann man allerdings empfehlen, da gerade online eine Überprüfung der Umsetzung leicht möglich ist.


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