Aktuell  23.09.2016

Kanzlei Schmidt aus Berlin

Die Kanzlei ist unbekannt. Der Vorwurf dagegen um so bekannter: Man habe im Netzwerk urheberrechtlich geschützte Pornografie geladen und müsse daher Abmahngebühren zahlen.

950 Euro heute und eine Androhung von 20.000 morgen steht im Raum. Ein paar offiziell wirkende Unterlassungserklärungen im Anhang sehen bedrohlich aus. Dass das gleichlautende Spam-Fax an tausende Unternehmen im Lande ging, weiss der Einzelne nicht und zahlt vielleicht, so das Kalkül der mutmaßlichen Betrüger.

Die Sache dürfte aufgehen, sonst würden die Macher nicht den enormen Aufwand mit den Fakes betreiben. Das deutsche Abmahnwesen treibt auch ausreichend Blüten und der Missbrauch ist bekannt, unter dem Schutz dieses Instrumentes ist es wohl ein Leichtes, auch gleich gänzlich betrügerische Absichten durchzusetzen. Neben dem Massen-Fax müssen schließlich auch Website, Callcenter und andere Dinge bezahlt werden - so mancher Empfänger dürfte da alao gleich zahlen und unterschreiben, sonst ginge das Geschäftsmodell nicht auf.

Unsere Empfehlung: Mit Abmahnungen zum Anwalt gehen, zahlt sich aus. Der findet nicht nur die Rechtmäßigkeit heraus, sondern kann auch das passende Antwortschreiben (die beiliegenden Erklärungen sind oft fatal!) aufsetzen und die Vorgehensweise beraten. Bei deutschen Abmahnungen sind oft Spezialisten vor Ort hilfreich.


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