Recht und Gesetz  20.12.2016

Eigenes Politik-Spam-Gesetz?

Der Verdacht, dass sich die Politik ihr eigenes Gesetz für Spam zimmern möchte, liegt nahe. Aufgrund eines aktuellen Anlasses wird eine Änderung des TKG gefordert.

Abgeordneter Marcus Franz hatte seine Kollegen im Nationalrat angeschrieben, um auf seinen Newsletter hinzuweisen. Eine klassische Spam-Werbung, die entsprechend auch klar verboten ist. Das TKG sieht hier einen Schutz der Empfänger vor, damit diese nur solche Werbung erhalten müssen, zu der sie vorab zugestimmt haben - eine gute Sache.

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Aus dem Anlassfall konstruieren veranwortliche Politiker nun aber einen anderen Fall: Man könne den Nationalrat mit seinen 182 Abgeordneten nicht mehr komplett anschreiben, wenn etwa ein Anliegen dort bekannt gemacht werden solle, heißt es. Deshalb gibt es die Initiative, das TKG aufzuweichen - vermutlich nicht ganz ohne Eigennutzen, denn die Probleme der Parteien mit dem TKG sind im vergangenen Wahlkampf einmal mehr offensichtlich geworden. SMS-Spam von den Neos, eMail-Spam von der FPÖ und mehr: Die Politik würde gerne mehr Spam verschicken und sucht sichtlich den Weg, sich hier Privilegien zu sichern. In der klassischen Werbung war es ja schon ähnlich, da dürfen Parteien mehr als andere. Und nicht nur da: Auch bei der Registrierkassenpflicht hatten sich die politischen Organisationen ihre Vorrechte niederschreiben lassen...

Schön wäre freilich die Freigabe von Spam ausschließlich in Richtung Parlament, wo man die Auswirkungen solcher Maßnahmen dann auch rasch spüren würde. In Wirklichkeit will man dort wohl nur in der anderen Richtung billige Kanäle öffnen.

Im Anlassfall, wo der grüne Dieter Brosz klagte, liegt das Verfahren nun auf Eis, so lange die politische Immunität den 'Newsletter'-Versender schützt. Er wird sich dem Gesetz erst nach seiner Tätigkeit im Parlament stellen müssen.


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