Inhalte  09.02.2017

EuGH stärkt das Urheberrecht

Fotos und anderes geschütztes Material einfach ohne Lizenz zu nutzen, war bisher oft mit wenig Risiko behaftet. Der europäische Gerichtshof weist nun in eine neue Richtung in der Bewertung dieser Praxis.

Wenn Inhaber des Urheberrechts bisher vor Gericht gezogen sind, dann war für die Täter das Ergebnis berechenbar: Im schlimmsten Fall wurde der Urheberrechtsverstoß gefunden, geahndet und mit den Kosten der Lizenz (plus Anwaltskosten) belangt. Anstatt sich vorab eine Lizenz zu besorgen, um die Nutzungsbewilligung legal zu erhalten, konnte man sich in Europa weitgehend zurücklehnen und diese dann bezahlen, wenn jemand die illegale Nutzung beanstandet hat. Das wirtschaftliche Risiko war gering, der Vorteil deutlich größer.

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In einigen Ländern wie Deutschland und Österreich konnten zusätzlich zu den Lizenzkosten (Stichwort 'MFM-Liste') teilweise noch Mehrkosten (Namensnennung, unberechtigte Nutzung - jeweils 100% Aufschlag) geltend gemacht werden. Trotzdem war das nicht immer Praxis, noch dazu wurde oft der günstigste Stock-Foto-Preis als Basis für die Berechnung heran gezogen.

In seiner Entscheidung hat der EuGH nun klar gestellt, dass die pauschale Abrechnung für den Schadensersatz samt Aufschlägen für die unberechtigte Nutzung erlaubt seien. Denn das reine Honorar deckt nicht einmal die Kosten für die Ermittlung der illegalen Nutzung von Werken. Eine pauschale Vergütung über den Honoraren sei nicht ungerechtfertigt, urteilen die EU-Richter in einem Fall aus Polen. Die Bemessung der Schadenshöhe dürfte damit in Europa künftig neue Wege gehen, die bewusste und geplante Umgehung der Zahlung an den Besitzer eines Werkes wird endlich unrentabel. Und Dienstleister, die sich dem Durchsetzen des Copyright widmen, brauchen nicht jene Werke ausschließen, die in Stockagenturen und Social Media verbreitet wurden - denn genau das hatte den Wert eines Werks vor Gericht ruiniert.


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