Service  13.02.2017

Verkehrszeichen sind Rechts-Sache

Im Gesetz steht für Österreich, dass Verkehrszeichen immer rechts zu stehen haben. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Verkehrszeichen, die rechts stehen, gelten für die Spur daneben. Ausnahmen gibt es für Überkopfanzeigen für mehrspurige Straßen, beidseitige Ankündigungen auf ebensolchen für alle Spuren (kennt man von der Autobahn) und Ende-Schilder auf der Rückseite der Ankündigung für die Gegenfahrbahn (so ist in einer 30er-Zone das Ende der Tempo-30-Zone auf der Rückseite der Tempo-30-Tafel für die Gegenrichtung montiert).

In einem aktuellen Fall aus Wien konnte ein User eine Strafe abwenden, weil die Verkehrzeichen auf der falschen Straßenseite montiert waren. In dem Spezialfall war es eine Einbahn, in der ein Schild ohne Gegenfahrbahn auf der linken Seite montiert war. Damit gilt auch die Ausnahme nicht, dass das Schild auf der Rückseite der Gegenrichtung aufgehängt werden darf.


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#Verkehrszeichen #Tempo #Strafe #Verkehrsordnung #Gesetz #Schild

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