Aktuell  08.03.2017

Rechtssicherheit bei Sozialversicherung

'Scheinselbstständigkeit' kann zum Problem werden, wenn die Sozialversicherung später eine Anstellung durchsetzt und damit die Abgaben nachfordert. Das soll per Gesetz nun neu geregelt werden, die Regierung fixierte die Eckdaten.

Werkvertragsnehmer und freie Dienstnehmer sowie einige 'gefährdete Gewerbe' sollen anhand einer Fragensammlung die Zugehörigkeit zur SVA/SVB vorab klären. Damit wird dann ein bindender Bescheid ausgestellt, um nachfolgende Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Wird bei einer Betriebsprüfung durch die Gebietskrankenkasse eine Unregelmäßigkeit festgestellt, dann soll die SVA/SVB sofort hinzugezogen werden - und diese muss dann auch für einen Bescheid konsultiert werden. Die einseitige Sicht der Gebietskrankenkassa, die gerne auch in zweifelhaften Fällen 'Kunden' zu sich holt, könnte dadurch ein Ende haben.

Künftig soll man auch das Recht auf einen bindenden Bescheid haben - also selbst einen Antrag auf Einstufung stellen können. Wird nachträglich doch einmal eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, wird eingezahltes Geld in der einen Versicherung direkt an die zuständige neue Versicherung umgelegt - die Nachzahlung um den Betrag damit auch geringer.

Die Pläne der Regierung zielen auf die Einführung der neuen Regeln bereit im Sommer des Jahres ab. Ein großes Damoklesschwert bei neuen Selbstständigen ist damit vermutlich bald verschwunden.


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#Gesetz #Sozialversicherung

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