FAQ, Beispiele, Muster-Vorlagen

Immer noch nicht genug vom Datenschutz? Dann haben wir hier noch wichtige Fragen zusammengefasst, Beispiele mit Musterlösungen gesammelt und mehr!

Wir ergänzen diese Sammlung mit dem Wissen, das sich mit der Zeit aufbaut - und mit konkreten Handlungsanweisungen für verschiedene typische Fälle. Als laufend erweiterte Sammlung ergänzt diese FAQ-Sammlung unser Special!

Links & Fotos zum Text...

Wer muss Verzeichnisse führen und die DSGVO umsetzen?

De facto jeder Betrieb in Europa. Die Hürden für die Verpflichtung sind sehr gering, Ausnahmen gibt es praktisch nicht.


Mustervorlagen, Beispiele Muster Datenverarbeitung-Verzeichnis (.doc) Datenverarbeitungsregister (WKO-Muster)

Was sind personenbezogene Daten? Sind IP-Adressen personenbezogen?

Alles, was man auch nur irgendwie einer Person zuordnen kann, ist personenbezogen. IP-Adressen, Nummerntafeln am Auto etc. sind personenbezogen.

Wie hole ich mir eine Einwilligung ein?

Sollte die Einwilligung als Rechtsgrundlage gewählt werden, ist eine deutliche Formulierung in einem eigenen (getrennt erkennbaren) Absatz mit freiwilliger Aktivierung (Checkbox, ohne Zwang da Kopplungsverbot) zu wählen. 'Ich willige ein, dass...' samt verständlicher Erklärung dürfte die einfachste Variante dazu sein.

Kann ich Daten 'nicht personenbezogen' machen?

Ja, die echte Anonymisierung von Daten ist ein Ausweg. Sie muss aber wirklich 'one way' sein und nicht rückabwickelbar sein. Das ist der Unterschied zur 'Pseudonymisierung', wo man zwar einen Datensatz nicht direkt einer Person zuordnen kann, aber leicht durch einen Verweis wieder die ursprünglichen Daten zusammenführen kann - und das gilt dann immer noch als personenbezogen.

Wie hoch sind die Strafen durch die DSGVO?

Es gibt zwei Klassen von Strafen, die beide extrem hoch gewählt wurden, um internationale Konzerne zu bändigen. Der Strafrahmen geht jeweils bis 10 oder 20 Mio. Euro oder 2%/4% des Jahresumsatzes (jeweils, was höher ist!) und wird von Datenschutzbehörde bzw. Gericht festgesetzt.

10 Mio. EUR/2%: fehlender Datenschutzbeauftragter, kein Verarbeitungsverzeichnis oder keine Folgeabschätzung, mangelhafte Datensicherheit, keine Elterneinwilligung, Nicht-Kooperation

20 Mio. EUR/4%: Missachtung Bescheid, Auskunftsrecht/Löschrecht missachtet, unrechtmäßige Datenspeicherung oder Übertragung ins Ausland

Zertifizierung von Datenverarbeitungen

Es soll auch Prüfsiegel geben, die den Datenschutz zertifizieren. Akkreditierte Vergabe- und Prüfstellen sind hierzu vorgesehen.

Ab wann gilt in Europa die DSGVO?

Die Verordnung ist bereits länger beschlossen und in Kraft. Letztmöglicher Zeitpunkt der Umsetzung ist der 25. Mai 2018.

Die Anpassungen welchen Landes gelten?

Für ein Unternehmen gelten die Regelungen zur DSGVO, die im Land des Sitzes (Marktort) des Unternehmens zur Anwendung kommen. In Österreich wäre das also die DSGVO inklusive der Anpassung über das DSG. Seine Rechte macht man auch bei der dortigen Datenschutzbehörde geltend, wendet man sich an die eigene, so wird die Anzeige weitergereicht. So ist etwa sichergestellt, dass das deutsche Abmahnunwesen nicht in anderen Ländern auch noch zu Problemen führt. Wichtig ist das Marktort-Prinzip insbesondere bei der Anwendbarkeit bei Jugendlichen, wo das Schutzalter in allen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Der Großteil des Gesetzes ist ja in allen Ländern gleichermaßen gültig.

Wo gibt es mehr Informationen zur DSGVO?

Zum Einen ist das Gesetzeswerk natürlich selbst im Internet abrufbar, das betrifft die DSGVO in Europa genauso wie das ergänzende DSG 2018 (via Datenschutz-Anpassungs-Gesetz 2018) in Österreich:

DSGVO 2016 DSGVO Text deutsch

DSG 2018 (pdf)

Art 29 Gruppe (en) Art 29 Gruppe (de) Art 29 Gruppe (at)

In Europa gibt es aber auch noch eine Gruppe ('Artikel 29') bestehend aus den Datenschützern der Länder, die das Regelwerk um Praxisaspekte ins Detail führen und anwendbarer machen. Die Ergebnisse dieses 'EU Datenschutz-Ausschuss' sind zwar nicht Gesetz, aber ähnlich wie die heimischen Erläuterungen zu Gesetzen eine gute Erläuterung, die auch von Gerichten und Gutachtern herangezogen wird - sie werden also de facto den Rahmen genau abstecken, der in der Praxis angewendet wird.

Datenschutzbehörde ÖsterreichLeitfaden der Datenschutzbehörde (pdf)

Und natürlich sind es die lokalen Ansprechpartner in Form der Datenschutzbehörden (Datenschutzkommission), die die lokale Umsetzung durchführen. Die DSB in Österreich ist hierzu zu nennen.


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