Domains  20.12.2017

Domain, Whois und die DSGVO

Der neue europäische Datenschutz hinterläßt auch große Spuren im Internet. Gerade bei Domains wird sich viel ändern!

Bisher konnte man per 'Whois'-Datenbank herausfinden, wer für eine Domain zuständig ist und auch Besitz bzw. Verantwortung dafür feststellen. Der Datenschutz in der EU, der durch die DSGVO verschärft wird, wird das klassische Whois zu Domains aber unmglich machen.

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Die Datenschutzgrundverordnung in Europa regelt, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Ohne Rechtsgrundlage oder Zustimmung ist das den Registries verwehrt, die die Datenbank der Domainbesitzer Whois betreiben.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Die Registry kann alle Domainbesitzer auffordern, eine Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe der Daten zu geben (was logistisch und rechtlich problematisch ist), oder sie verzichtet künftig auf den Whois-Dienst. Letzteres wird eher der Fall sein, weil das die Registry absichert und den Betrieb nicht unnötig verteuert.

Anzunehmen ist, dass die meisten Registries aber einen freiwilligen Whois-Eintrag anbieten werden, der dann als unvollständiges Telefonbuch geführt wird. Bei in der EU befindlichen Anbietern ist das ohnehin nicht unbedingt erforderlich, da die Impressumspflicht bei Diensten den Kontakt möglich macht. Schwierig wird es bei ausländischen Domainkunden, die nicht in der Pflicht beim Impressum sind, aber auch von der Registry nicht verpflichtet werden können, da diese wiederum nach EU-Recht agiert.

Problematisch dürfte die Situation für Registries ohnehin werden, denn diese Arbeiten auf Basis von ICANN-Regularien, die unter Anderem auch Datenweitergaben vorschreiben. Genau jene Daten, die hier ins Ausland gehen müssten, sind aber laut DSGVO nicht weitergebbar. Eine Domain-Registry ist - egal wie sie reagiert - ab Mai auf dünnem Eis.


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#DSGVO #ICANN #Datenschutz #Europa #Domains #Registry #Whois

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