Service 15.05.2018
Ab 20.5.2018 wird für Taxis, Rettungen, Krankentransporte, LKW (auch kleine und fiskale), Autobusse, Traktoren eine Änderung beim Pickerl wichtig: sie müssen das Pickerl nun spätestens beim Ablaufmonat bereits erneuern, können es nun aber schon drei Monate davor ersetzen lassen.
PKW und all jene, die von obiger Änderung nicht betroffen sind, dürfen weiterhin ein Monat vor Ablauf bis zum vierten Monat danach zum Pickerl-Check gehen. Wird bei einer Überprüfung ein schwerer Mangel festgestellt, kann die Zulassung nur noch zwei Monate (bis zur Behebung) genutzt werden, bei Gefahr im Verzug gar nicht mehr.
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