Aktuelles  27.08.2018

KI muss mehr vergessen

Die Einführung der in der EU seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird Änderungen in der KI-Technologie bringen und dafür sorgen, dass Innovationen steigen.

Davon geht zumindest Branchenexpertin Ivy Nguyen von Zetta Venture Partners aus. Es sei nun wichtig, den Systemen das 'Vergessen' beizubringen. Denn: Wenn maschinelles Lernen auf Nutzerdaten beruht und eine Person die Löschung dieser fordert, darf auch ein Algorithmus diese nicht mehr verwenden.

'Die Vorschriften schreiben eine utopische Datenzukunft vor, in der Verbraucher Unternehmen den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten verweigern können. Obwohl die Frist für die Durchsetzung verstrichen ist, gibt es in den meisten Unternehmen heute noch keine technische Infrastruktur und Arbeitskräfte, um diese Anforderungen zu erfüllen', so Nguyen. Die DSGVO umfasst die Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung personenbezogener Daten, wie Name, E-Mail-Adresse, Kontodaten, Social-Media-Posts, Gesundheitsinformationen.

All das wird derzeit für KI-Algorithmen verwendet und stellt nun erhebliche Einschränkungen dar. Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen, die Kundendaten erfassen, diese Personen auch darüber informieren müssen, welche Daten über sie erfasst und wie sie verwendet werden. Kunden können die Erlaubnis zur Verwendung bestimmter Daten widerrufen, Daten korrigieren oder aktualisieren lassen und den Nachweis fordern, dass die Daten auch tatsächlich gelöscht wurden.

Um diese potenziellen Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen von einer wahllosen und dezentralen Sammlung von Daten zu einem organisierten Prozess mit einer klaren Kontrollkette übergehen, so die Forderung. 'Wenn diese Dateninfrastruktur- und Managementprozesse eingerichtet sind, werden die Barrieren des Unternehmens für die Bereitstellung von KI erheblich verringert. Durch das vollständige Verständnis ihrer Datenbestände kann ein Unternehmen strategisch planen, wo KI in naher Zukunft mithilfe ihrer vorhandenen Datenbestände eingesetzt werden kann. Es können zudem komplexere und wertvollere KI-Algorithmen erstellt werden', erläutert Nguyen.

Gemäß den DSGVO müssen Unternehmen Konsumenten verhindern lassen können, dass bestimmte Informationen über sie gespeichert werden. Wenn eine Person fordert, dass das Unternehmen alle Daten über sie dauerhaft und vollständig löscht, muss das Unternehmen einen Löschnachweis erbringen. 'Wie dieses Mandat auf einen KI-Algorithmus angewendet werden könnte, der aus Nutzerdaten maschinell lernt, ist nicht speziell vorgeschrieben und wartet auf seinen ersten Fall', weiß Nguyen. Aus diesem Grund müsste daran gearbeitet werden, wie man bei einer KI ein 'Vergessen' auslösen könnte, ohne sie zu schwächen.

pte/red


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#DSGVO #KI #AI #Forschung

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