Aktuelles  23.01.2019

Artikel 13 fällt aus

Vorerst zumindest ist die Urheberrechtsnovelle in Europa vom Tisch. Der Trilog, in dem die Institutionen der EU das Gesetz einzementieren sollten, führte zu einer Ablehnung.

Artikel 13 sollte regeln, dass die Plattformen im Internet zur Filterung gezwungen werden sollten - der 'Uploadfilter' bei Youtube war zuletzt in aller Munde. Der EU-Rat hat nun die Verhandlungen mit dem EU-Parlament abgesagt, es kommt nächste Woche also nicht zum Durchwinken der umstrittenen Regelung.

Der Rat der EU besteht aus den Vertretern der einzelnen Länder und jene Vertreter haben das abgelehnt, was bisher paktiert wurde. Dabei sticht insbesondere die Rolle Deutschlands hervor, wo das Gesetz ursprünglich angestoßen wurde und nun unter den Verweigerern ist.

Nachdem ein Konsens nun in weite Ferne gerückt ist, dürfte die Urheberrechtsnovelle auf Jahre nicht kommen. Der schnelle Weg, sie noch vor der EU-Wahl durchzupeitschen, ist jedenfalls kein Thema mehr. In der Zeit, die man sich nun nehmen kann, sollte hoffentlich auch noch auf Experten gehört werden, die einen verwendbaren Kompromiss finden können. Die Novelle hat ja mehrere Stellen, die höchst bedenklich und schädlich für Europa wären.


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