Einkaufs-Tipps  11.04.2019

Fluglinien vermeiden Entschädigungen

Viele Fluggesellschaften lehnen die Entschädigungsforderungen ihrer Kunden regelmäßig zu Unrecht ab, wie eine aktuelle Analyse des Fluggastrechte-Portals AirHelp zeigt.

Demnach weisen 15 der größten Airlines in Deutschland im Schnitt 48 Prozent aller rechtmäßigen Forderungen ihrer Passagiere fälschlicherweise ab - und das, obwohl Flugverspätungen und -ausfälle oft zu Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person berechtigen.

'Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen und -ausfällen ist in der EU eindeutig geregelt. Doch unsere Analyse zeigt, dass viele Airlines die Forderungen ihrer Kunden oft zu Unrecht abweisen. Dadurch wollen sie die Fluggäste dazu bringen, ihre Forderungen aufzugeben. Die Fluggesellschaften sind sich nämlich bewusst, dass ein Normalverbraucher zweimal nachdenkt, bevor er einen Anwalt einschaltet oder gegen ein großes Unternehmen vor Gericht zieht', so Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von AirHelp.

Am häufigsten weigert sich der Erhebung nach die britische Fluggesellschaft easyJet, Passagiere zu entschädigen, obwohl sie einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die Airline lehnte es in 96 Prozent aller analysierten Fälle ab, die fällige Auszahlung durchzuführen. Das heißt, dass die betroffenen Passagiere ohne rechtlichen Beistand keine Entschädigung erhalten hätten, obwohl easyJet für deren Flugverspätung oder -ausfall verantwortlich war. Auch Ryanair (95 Prozent) und Aeroflot (89 Prozent) nehmen in Bezug auf diese Statistik keine Vorbildfunktion ein.

Eurowings zahlt seinen Kunden hingegen am häufigsten Geld aufgrund von Verspätungen oder -ausfällen aus. Zwar lehnt die deutsche Airline noch immer mehr als jede fünfte (21 Prozent) rechtmäßige Entschädigungsforderung ab, doch das ist dennoch der Bestwert der gesamten Analyse. Ähnlich oft zahlen auch SAS (21 Prozent), Flybe (24 Prozent) und Austrian Airlines (25 Prozent) fällige Entschädigungen aus. Eurowings-Mutter Lufthansa, lehnt hingegen mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller rechtmäßigen Forderungen zu Unrecht ab.

pte/red


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