Business  04.07.2019

Firmenwagen privat nutzen

Die Privatnutzung eines PKW ist für Selbstständige üblich. Sie gilt als Einkommen aus der Selbstständigkeit und muss entsprechend versteuert werden. Die Regeln dazu haben wir hier zusammengefasst.

Wird ein Firmenauto privat genutzt, so gilt das als zusätzliches Einkommen für den Nutzer. Wie beim Dienstnehmer werden Sachbezugswerte in der Lohnnebenkostenabrechnung angesetzt.

Die erste Variante ist die pauschalierte Abgabe nach Sachbezugswerten: Monatlich 2% des Anschaffungswertes bis maximal 960,- Euro gelten hier als Basis, bei umweltfreundlichen Autos wird das auf 1,5% bzw. 720,- Euro reduziert. Letzteres gilt für Autos bei Anschaffung bis 2016 bei Emissionen unte 130g/km CO2. Ab 2017 sind 127g, ab 2018 124g, ab 2019 121g und ab nächstem Jahr werden 118g CO2 pro Kilometer die Grenze sein.

Die tatsächlichen Vorteile aus der Privatnutzung können allerdings auch eingesetzt werden. Dazu muss ein Fahrtenbuch geschrieben werden und danach abgerechnet werden.


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#Firmenwagen #Privatnutzung #Firmenauto

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