Daten & Fakten  29.07.2019

Per Messenger im Urlaub erreichbar

Sieben von zehn urlaubenden Angestellten sind auch während der Ferien für Vorgesetzte, Kollegen oder Geschäftspartner erreichbar.

Das zeigt eine eröffentlichte Studie des Berliner Digitalverbands BITKOM, durchgeführt in Deutschland unter 1.003 Bundesbürgern ab 16 Jahren. Der Trend verfestigt sich, denn 2018 waren noch 64 Prozent der Arbeitnehmer im Urlaub ansprechbar.

Die Kommunikationsaufnahme der Vorgesetzten mit ihren Angestellten erfolgt aufgrund der technischen Möglichkeiten auf vielen Wegen. 65 Prozent der Befragten geben an, per Kurznachricht wie WhatsApp, SMS oder iMessage für ihren Arbeitgeber, ihre Kollegen oder Geschäftspartner erreichbar zu sein. 58 Prozent gehen dafür auch ans Telefon und mehr als jeder Vierte (26 Prozent) ruft während des Urlaubs seine beruflichen E-Mails ab.

'Durch die digitalen Technologien befindet sich die Arbeitswelt in einem radikalen Wandel: Menschen können arbeiten, wann und wo sie wollen. Die vormals zumindest bei abhängig Beschäftigten klare Trennlinie zwischen Beruf und Privatleben löst sich zunehmend auf. Viele Arbeitnehmer genießen Vertrauensarbeitszeiten und können auch von ihrem Arbeitsplatz aus private Dinge erledigen. Und umgekehrt sind viele Arbeitnehmer bereit, auch im Urlaub dienstlich erreichbar zu sein', sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

In Abhängigkeit von der längeren Berufserfahrung und dem damit oft verbundenen Mehr an Verantwortung, zeigt sich auch, dass insbesondere Jüngere einer 24-7-Erreichbarkeit bewusst Grenzen setzen: So geben 36 Prozent der 16- bis 29-Jährigen an, in ihrem diesjährigen Sommerurlaub nicht erreichbar zu sein. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 25 Prozent, bei den 50- bis 64-Jährigen 29 Prozent.

'Eine rechtliche Verpflichtung zur Erreichbarkeit besteht in den meisten Fällen nicht. Der Wandel der Arbeitskultur stellt die Unternehmen jedoch vor Herausforderungen. Auch verpflichten viele Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht mehr, mit langem Vorlauf Urlaub einzureichen. Urlaubssperren wegen dienstlicher Belange werden zur Ausnahme. Das kann umgekehrt bedeuten, dass jemand auch während seines Urlaubs noch ein Auge auf ein laufendes Projekt hat, gerade in kleinen Unternehmen', so Rohleder abschließend.

pte/red


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