18.04.2001
ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert zur Rechtslage: 'Ab 23. April 2001 ist die Verwendung von Spikereifen in Österreich verboten. Wer nach diesem Tag mit Spikereifen unterwegs ist, muss mit einer Bestrafung rechnen. Auch auf einem parkendem Fahrzeug dürfen außerhalb des zulässigen Zeitraums, Spikereifen nicht montiert sein. Weiters ist auch der Aufkleber mit dem Spike-Symbol zu entfernen bzw. abzudecken.'
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