Wissen  01.11.2020

Motorbezogene Versicherungssteuer 2020

Die Neuordnung der Versicherungssteuer für ab Oktober 2020 zugelassene Fahrzeuge hat eine CO2-Komponente erhalten.

Damit ist das Auto bzw. die Energie aus fossilen Brennstoffen im Auto der erste Bereich, in dem die Ökologisierung auf Seiten der Steuer vollständig durchgesetzt ist. Während man beim Heizen noch 'straffrei' Co2 in die Luft blasen darf ist das beim Auto mit empfindlichen Mehrkosten verbunden. Und das bei ohnehin extrem hohen Steuersätzen.

Bisher war die motorbezogene Steuer rein auf die PS (bzw. die KW) bezogen. Das ist künftig nur noch ein Teil der Rechnung. Da sich CO2-Ausstoß mit dem Verbrauch eines Autos zeigt, muss man also um Kosten zu sparen auf geringe Verbrauchswerte achten. Hierbei rechnet man mit den WLTP-Verbrauchswerten eines Autos. Elektroautos sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Die Versicherungssteuer soll jährlich angepasst (also verteuert) werden. CO2-Werte werden damit jedes Jahr teurer bei ab dem Jahr neu zugelassenen Fahrzeugen.


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#Auto #Versicherung #Steuer #Co2

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