Service  15.03.2022

Scheibentausch beim Kfz - wann ist er notwendig?

Ob ein Riss, ein Steinschlag oder ein anderer Schaden an der Autoscheibe: Die meisten Autobesitzer glauben, bei einem Autoglasschaden gleich die ganze Scheibe wechseln zu müssen.

Doch in vielen Fällen ist auch eine Reparatur ausreichend. Wir zeigen, wann eine Autoscheibe tatsächlich ausgetauscht werden sollte und welche Bedingungen vorliegen müssen, damit eine Autoglasreparatur möglich ist.

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Im Herbst und Winter, wenn Fahrbahnen mit Rollsplitt gestreut sind, kommt es besonders häufig zu Schäden an der Windschutzscheibe. Sicherheitshalber sollte man einen solchen Schaden immer von einem Experten beurteilen lassen. Bei einem professionellen Autoglaser oder in einem Kfz-Fachbetrieb kann man dann auch gleich den Scheibentausch oder die Reparatur durchführen lassen.

Scheibentausch oder -reparatur?

Grundsätzlich gilt bei Schäden an der Scheibe: Alles, was nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt und kleiner als fünf Millimeter (Durchmesser einer 2-Euro-Münze) ist, kann repariert werden. Andernfalls kommt nur ein Tausch der Autoscheibe in Betracht. Immerhin muss eine gute Sicht während der Fahrt sichergestellt werden.


Scheibe besser tauschen lassen! Experten empfehlen, die Autoscheibe in folgenden Fällen austauschen zu lassen:



Diese Bedingungen gelten für eine Reparatur der Autoscheibe

Nicht immer muss gleich die komplette Autoscheibe gewechselt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einer Fachwerkstatt auch eine Scheibenreparatur durchgeführt werden. Dabei wird das Autoglas mit Kunstharz repariert. Sobald das Kunstharz aufgetragen und ausgehärtet ist, lässt sich der vorherige Schaden an der Scheibe kaum noch erkennen.

Damit eine Autoglas-Reparatur möglich ist, müssen folgende Bedingungen zutreffen:

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Ebenso wichtig ist, dass sich der Schaden auf der Außenseite der zweischichtigen Scheibe befindet.

Wer zahlt für Reparatur oder Austausch?

Je nachdem, um welchen Schaden es sich handelt und wie dieser entstanden ist, muss man nicht selbst für Wechsel oder Reparatur der Scheibe aufkommen. Voraussetzung ist eine maßgeschneiderte Kfz-Versicherung. Steinschlagschäden durch hochgeschleuderte Steine können über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Wurde der Schaden durch ein vorausfahrendes Kfz verursacht – etwa weil dieses mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer Schotterstraße unterwegs war und ein Stein hochgeschleudert wurde – greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Fahrzeugs. Gleiches gilt, sofern sich ein Stein von der Ladefläche eines vorausfahrenden Fahrzeugs löst. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, gilt die eigene Teilkaskoversicherung als Ansprechpartner.

In jedem Fall sollte der Schaden vor Austausch bzw. Reparatur der Scheibe dem Versicherer gemeldet werden. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten zum Beispiel auf die Selbstbeteiligung, wenn man sich an eine Partnerwerkstatt wendet.


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