Service  15.09.2022

Verkehrsgesetze ändern sich im Oktober 2022

Die StVO wird in Österreich ab 1.10. wieder angepasst und teilweise heftig umstrittene Änderungen werden darin umgesetzt.

Die meisten Änderungen betreffen Radfahrer und Fußgänger, da viele Radfahrer sich im Verkehr schwer tun brauchte es neue Maßnahmen zum Schutz. Viele der umgesetzten Punkte fallen aber auch in den Bereich der Kosmetik und helfen den grünen Verantwortlichen, ihrer Klientel Happen zuzuwerfen und die auserkorenen Gegner zu ärgern. Da das neue Konflikte und Unfallquellen heraufbeschwört kann man von neuen Novellen bereits ausgehen.

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So soll es Radfahrern erlaubt werden können, bei Rot an der Ampel rechts abzubiegen. Ist ein Zusatzschild angebracht, muss zwar angehalten werden und es besteht Nachrang, aber der Radfahrer darf dann auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Fußgänger befürchten hier jetzt schon neue Gefahren - eher unbegründet, da die Bundesländer die Zusatztafeln im Wissen um die Gefahren eher nicht anbringen werden.

Rechts abbiegen ändert sich auch für LKW. 3.5tonner müssen in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Groß wird diese Änderung nicht sein, denn welcher Lastwagen ist jetzt schon mit mehr als Schrittgeschwindigkeit um die Kurve gefahren?

Endet ein Radweg auf der Fahrbahn, so gilt hier das Reißverschlusssystem wie bei zwei parallelen Autospuren auch für Radfahrer. Ist eine Fahrspur neben einer Haltestelle, ist ein Vorbeifahren in Schrittgeschwindigkeit nur dann erlaubt, wenn die Türen des Öffis geschlossen sind.

Radfahrer dürfen künftig mit 1,5m Abstand (Landstraße: 2m) überholt werden, das Zentimetermessen entfällt dann also. Unter 30km/h ist der Abstand nicht erforderlich, genauso ist ein eigener Radstreifen eine Fahrspur, das Vorbeifahren dann kein Überholvorgang.

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist ab Oktober erlaubt, wenn dadurch kein anderer Verkehr behindert wird ('Radler alleine auf der Straße'). Ausnahme sind Kinder (bis 12) mit Eltern, hier dürfen Eltern außen zum Schutz der Kinder fahren. In einem Bereich mit 30 km/h Tempolimit dürfen auch Erwachsene nebeneinander fahren, was Konflikte mit Querulanten ganz sicher bringen wird. Da wird es auch nicht helfen, dass die Blaulichtorganisationen am Fahrrad ein Blaulicht führen dürfen - mangels Nummerntafel und Versicherungspflicht für Fahrradfahrer dürfte der wilde Westen am Radweg nicht beendet werden.

Schrägparker müssen übrigens künftig aufpassen, denn nur noch wenig vom Auto darf auf den Gehsteig ragen (Stoßstange) und gar nichts auf den Radweg. Ausnahmen sind kurze Ladetätigkeiten, die typischen Lieferdienste brauchen da also nicht so streng genommen werden.

Es gibt also ein paar Klarstellungen, vieles aus der gelebten Praxis wird in Gesetze gegossen, dazu gibt es schlagzeilentaugliche Zugeständnisse an die Klientel der Grünen, die mitunter neue Gefahren für die Betroffenen bringen. Große Änderungen sind aber nicht zu erwarten, dafür viel Potential für neue Streitigkeiten und Polarisierung auf der Straße.


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