Aktuelles  15.12.2022

Airbnb verliert gegen Wien

Die Stadt hat auch im höchstgerichtlichen Entscheid gewonnen: Gemeindewohnungen dürfen nicht für Touristen untervermietet werden.

Was Mietern in Gemeindebauten nicht gestattet ist, darf über den Umweg von Airbnb auch über die Plattform nicht geschehen. Weil dort die eigentlichen Vermieter nicht ohne weiteres sichtbar sind, hat sich Wien gerichtlich an die Plattformbetreiber gewandt und gewonnen.

Das bedeutet nun, dass Airbnb auch als Plattformbetreiber haftbar wird und die Praxis von zuletzt, keine Gemeindewohnungen mehr anbieten zu lassen, auch künftig gültig sein wird. Andernfalls könnte nicht nur der Vermieter, sondern auch Airbnb zahlen müssen.


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#Tourismus #Wien #Airbnb

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