Tipps  27.12.2023

Neue Regeln für Krypto

Die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich wurde neu geregelt und mit Jahresbeginn gelten die Vorgaben.

Die KeSt (27,5 Prozent vom Gewinn) muss ab 1.1.2024 in Plattformen für Österreich automatisch abgeführt werden. Sind Gewinne aus Kryptogeschäften zu vermelden, haben heimische Anbieter die Pflicht, die Steuer abzuführen. Das gilt für Plattformen in Österreich mit Kunden aus Österreich.

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Sind Österreicher bei Plattformen im Ausland aktiv, dann müssen sie weiterhin selbst die Steuern abführen. Diese ungleiche Stellung sorgt für Unmut, einerseits haben ehrliche Steuerzahler bei Konten im eigenen Land weniger zu erledigen, andererseits verlieren diese Krypto-Händler den Markt für jene Kunden, die durch Kryptowährungen am Staat vorbei handeln wollen, komplett. Und das mit enormen Aufwand, denn für die Gewinnermittlung müssen die Plattformen nicht nur die Kunden alle authentifizieren (was alleine schon für viele Kunden ein Schritt aus der Anonymität und damit aus dem System ist) sondern auch noch Gewinne mitschreiben und verwalten (was auch die Ermittlung der Anschaffungskosten beinhaltet, was nicht immer möglich ist).

Ein Unterschied zwischen versteuerten Geldern durch heimische Plattformen und jenen, die durch Steuererklärungen erst selbst abgeführt werden, ist auch der Zeitpunkt der Steuerpflicht. Während die Plattformen beim Verkauf gleich die Steuer auf den Gewinn abziehen wir die Steuer aus der Steuerklärung erst nach deren Abgabe fällig, also Mitte des folgenden Jahres.

Sind Zeitpunkt des Einstieges in Kryptowährungen oder dessen Ankaufspreis nicht zu ermitteln (bzw. der Kunde macht die Angaben nicht), dann ist eine pauschale Versteuerung vorgesehen. Die Plattform (oder der Kunde in der Steuererklärung) muss dann den Verkaufspreis halbieren und davon die KeSt zahlen. Bei großen Gewinnen kann auch das eine Alternative zur Steuervermeidung sein. Auch der Zeitpunkt selbst könnte ausschlaggebend für Steuern sein, wenn etwa zu verschiedenen Zeiten und Kursen eingekauft wurde - das Geld bekommt hier bei Bedarf ein 'Mascherl', was allerdings eindeutig protokolliert werden muss - insbesondere bei Käufen vor zu versteuernden Geldern, also vor März 2021 (davor gilt Geld nicht als Krypto für die Versteuerung).

Bild: Sascha/AI/Adobe Stock


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