Service  23.02.2024

Zupf di, zupf di

Das Abmahnunternehmen 'zupf di' hat sich darauf spezialisiert, Besitzstörungsklagen anzudrohen und 'Parkgebühren' auf privaten Parkplätzen einzuheben.

Das funktioniert so, dass jemand bei widriger Verwendung eines privaten Parkplatzes (und sei es nur, indem man kurz zum Ausladen ausserhalb des eigenen Parkplatzes steht oder die Markierung übertrifft), von einem anderen Eigentümer via 'zupf di' zur Rechenschaft gezogen werden kann. Man beauftragt die Firma, gegen den 'Falschparker' vorzugehen, im Normalfall einen, der dort gar nicht parken darf, aber auch vorgenannte Beispiele sind bekannt geworden. Der bekommt dann jedenfalls teure Abmahnschreiben mit hohen Gebühren und der Androhung eines noch viel teureren Gerichtswegs zur Durchsetzung.

Den ist nun ein Anwalt aber gegangen und hat bis zur obersten Instanz gewonnen, das Geschäftsmodell von 'Zupf di' in seiner aktuellen Form ist damit wohl Geschichte. Deren gewerbliche Abmahnung sei Anwälten vorbehalten, nicht aber solchen Firmen.


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#Parken #Abmahnung #Abzocke

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