13.08.2001

Strafe für 'fahrende Diskothek'

Zu lautes Radiohören im Auto kann teuer kommen

Gerade in der Sommerzeit dröhnen oft zu jeder Tages- und Nachtzeit dumpfe Basstöne aus offenen Autofenstern. Zu lautes Radiohören im Auto verursacht nicht nur Ärger, sondern birgt auch Gefahren und kann den Autofahrern teuer kommen. 'Meist bedenken die Lenker nicht, dass übermäßig lauter Musikgenuss im Auto davon ablenken kann, ein Fahrzeug zu beherrschen und die Rechtsvorschriften einzuhalten', warnt ÖAMTC-Verkehrsjurist Fritz Tippel.

Der Körper wird durch die Lärmeinwirkung in einen permanenten Stresszustand versetzt, die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung stark herabgesetzt. Außerdem hat der Lenker auf Grund des Lärmes in seinem Pkw keine Möglichkeit, Umgebungsgeräusche wie Folgetonhorn, Zurufe oder Unfallkrach wahrzunehmen. Er macht sich somit strafbar.

Der ÖAMTC erinnert in diesem Zusammenhang an eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates Vorarlberg: Der Lenker einer 'fahrenden Disko' wurde zu einer Geldstrafe von S 1.000,- verurteilt, nachdem ein Gendarm die aus dem Auto dringenden Basstöne bereits aus einer Entfernung von 147 Meter wahrnehmen konnte. Bei einem wie in diesem Fall festgestellten Dauerschallpegel von 89,4 Dezibel - im Fahrzeug waren vier Boxen zu je 25 Watt - befindet sich der Körper in einem Alarmzustand, der es nicht mehr erlaubt, ein Fahrzeug zu beherrschen und die Rechtsvorschriften zu befolgen, urteilte ein medizinischer Sachverständiger.

'Die Ausführungen dieses Gutachtens, aber auch des technischen Sachverständigen waren überzeugend. Der Unabhängige Verwaltungssenat bestätigte die Bestrafung. Dröhnende Boxen gehören nun einmal in die Disko und nicht ins Auto', fasst Tippel zusammen.

sch


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