18.12.2001

Ferrero vs. MediaClan: Klage abgewiesen

Ferrero Österreich klagte letztes Jahr zur Herausgabe der Domain 'kinder.at' die Internetfirma MediaClan. Diese wurde nun vom Handelsgericht Wien in erster Instanz abgelehnt.

'Ihre Unterscheidungskraft bezieht die Marke 'kinder' nun fast ausschließlich aus Ihrer Gestaltung als Wortbildmarke: der Schriftzug mit dem schwarzen 'k' und dem roten 'inder' mag durchaus bei einem überwältigenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Assoziation mit den Marken und Produkten der Klägerin erwecken, beim reinen Wort 'kinder' ist dies sicher nicht der Fall: es handelt sich um ein Wort der Alltagssprache, eine beschreibende Bezeichnung für Minderjährige. Auch der hohe Bekanntheitsgrad der Marke 'kinder' vermag nichts daran zu ändern, dass unter 'kinder' in erster Linie junge minderjährige Menschen verstanden werden und nicht Lebensmittel.' heißt es unter anderem in der Urteilsbegründung. 'Ich bin froh, daß das Gericht die Absurdität des Ansinnens von Ferrero erkannt hat und den gesunden Menschenverstand über ein falsch verstandenes Markenrecht stellte!' freut sich Michael Eisenriegler, Geschäftsführer von MediaClan.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

sch


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