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NewsTicker: Bizeps
WebSite: http://www.bizeps.or.at
Datum: 25.01.2002
Betreff: Wir bitten um Ihre Unterstuetzung

Wir senden Ihnen hiermit den Forderungskatalog
des oesterr. Gehoerlosenbundes
betreffend Chancengleichheit fuer gehoerlose
Menschen im oesterreichischen Bildungssystem.

Wir unterstuetzen mit dieser Mailaktion
den oesterr. Gehoerlosenbund und
bitten Sie, diese wichtige Aktion
zahlreich zu unterstuetzen und
als Zeichen Ihrer Zustimmung zu mailen, an:

meinung@bizeps.or.at?subject=Petition

Vergessen Sie bitte nicht, den genauen Namen, mit
dem Sie aufscheinen wollen anzugeben!


Es ist wichtig, dass sichtbar wird, wie viele
Menschen hinter den Forderungen stehen und
wie dringend Aenderungen sind.

Dann wird der Text im oesterreichischen Parlament
als Petition eingebracht.

Wir hoffen auf zahlreiche Mails !!!


Liebe Gruesse


Martin Ladstaetter
---------------------------------------
BIZEPS - Behindertenberatungszentrum
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Kaiserstraße 55/3/4a, A-1070 Wien
Tel.: 01 / 523 89 21 Fax: 01 / 523 89 21 20
mailto:office@bizeps.or.at
BIZEPS-INFO: http://www.bizeps.or.at
---------------------------------------




Petition fuer Chancengleichheit gehoerloser Menschen im
oesterreichischen Bildungssystem

Die Unterzeichneten setzen sich fuer die Gleichbehandlung
aller Menschen ein, das bedeutet insbesondere den
gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Wissen auch
fuer Gehoerlose. Das Recht auf eine Muttersprache ist
Grundvoraussetzung und Schluessel fuer Bildung, Ausbildung
und Wissenserwerb und damit fuer die Gesamtheit aller Chancen
in der eigenen Lebensplanung.

Nur die oesterreichische Gebaerdensprache (OeGS) ermoeglicht
es gehoerlosen Menschen in Oesterreich, jene Sprachkompetenz
zu entwickeln, die hoerende Menschen in Lautsprachen,
z.B. Deutsch, erreichen.

Das Abdraengen von gehoerlosen Menschen in die fuer sie
nicht einmal durchschnittlich erlernbare Lautsprache ist
eine Diskriminierung und macht tausende gehoerlose Menschen
unnoetigerweise zu lebenslangen ‚Sozialfaellen‘.

Auf jeden Fall schraenkt sie deren Bildungs- und somit
soziale Aufstiegschancen drastisch ein.

Die Unterzeichneten halten deshalb weiterhin die
Anerkennung der oesterreichischen Gebaerdensprache
als nicht-ethnische Minderheitensprache fuer unbedingt
notwendig. Darueber hinaus ist eine umfassende Neuorientierung
im Bereich der Gehoerlosenbildung notwendig. Dies betrifft
die Bereiche Fruehfoerderung, Schulen, Berufsausbildung
und Universitaeten.

Die Unterzeichneten unterstuetzen und fordern
folgende konkrete Massnahmen:

Fruehfoerderung:
* Frueherkennung von gehoerlosen Babies und Kleinkindern
sowie Elternschulung;

* Errichtung von neutralen Beratungsstellen unter
Einbeziehung qualifizierter gehoerloser Mitarbeiter
fuer Eltern von gehoerlosen Kindern (Die existierenden
Beratungseinrichtungen beschraenken sich auf die einseitige,
oft rein medizinische Darstellung der Gehoerlosigkeit
als ‚Defekt‘ und versprechen deren - in Wahrheit nie
zufriedenstellend moegliche - Behebung durch medizinische
Massnahmen. Beratung ueber Gebaerdensprache,
Gehoerlosenkultur und Bildungschancen wird derzeit
ueberhaupt nicht angeboten);

* Rechtzeitige kostenlose Gebaerdensprachkurse fuer Eltern
und Kinder mit gehoerlosen Fachleuten als wesentliche
Grundlage fuer den geeigneten vorschulischen Spracherwerb;

* Foerderung im Kindergarten und in der Volksschule:
Einsatz bilingualer Foerderungs- und Bildungsmassnahmen
unter Einbeziehung der Gebaerdensprache

Schule:
* Hoerende LehrerInnen die gehoerlosen SchuelerInnen
unterrichten muessen die Gebaerdensprache beherrschen
und nach gebaerdensprachlichen Standards beurteilt werden.
Gehoerloses Fachpersonal sollte Pruefungsfunktionen ausueben.
(Nach aktueller Rechtslage muessen in Oesterreich
LehrerInnen an Gehoerlosenschulen die Gebaerdensprache
NICHT koennen. Ein ueberwiegender Teil hat nicht einmal
Grundkenntnisse der Gebaerdensprache!);

* Die Qualitaet der Gehoerlosenbildung, geschehe sie nun
integrativ oder speziell, muss auf den Standard der
Regelschulausbildung angehoben werden. Der Lehrplan an
Schulen muss die Faecher "Gehoerlosenstudien" und
"Gebaerdensprachstudien" sowie bilinguale Methoden
(Einsatz von Gebaerdensprache und Schrift-/Lautsprache
sowohl als Unterrichtssprache als auch Unterrichtsgegenstand)
einschliessen. Gehoerloses Fachpersonal soll diese
Faecher unterrichten;

* Die Adaptierung von voellig sinnlosen Unterrichts-
und Pruefungsformen ist notwendig (z.B. schriftliche
Englischpruefung statt wie bisher muendliche, keine
Musikerziehung fuer gehoerlose SchuelerInnen, statt
dessen spezielle Gebaerdensprache fuer gehoerlose
LehramtsanwaerterInnen und KindergaertnerInnen, sie
beinhaltet Vermittlung der Gebaerdensprache als
Kunstform wie Gebaerdenlieder, -poesie etc.);

* Angleichung des Sonderschullehrplanes an den
Regellehrplan mit Schwerpunkt auf bilingualem
Unterricht und der Gebaerdensprache als eigenem
Unterrichtsfach;

* Themen wie z.B. Gehoerlosenkunst,
Gehoerlosen-Geschichte muessen verpflichtend in den
Lehrplan eingebaut werden;

* Entwicklung und Foerderung von visuellen
Lehrmitteln (siehe z.B. das Angebot des Daenischen
Lehrmittelzentrums Døveskolerner Materialcenter);

* Neuorientierung des ‚Ausbildungslehrganges zum
Lehramt fuer gehoerlose und schwerhoerige Kinder‘
mit Erhoehung des Besuch des Gebaerdensprachkurses
von derzeit 40 auf 510 Stunden mit Pruefung.
(siehe z.B das in Schweden praktizierte Modell).

Berufsausbildung:
* Gehoerlose muessen die Moeglichkeit haben, eine
Berufsausbildung IHRER Wahl zu treffen, und duerfen
an diesem selbstgewaehlten Weg nicht durch
Sprachbarrieren gehindert werden. In Ausbildung
stehende Jugendliche muessen ein Recht auf
kostenfreie Begleitung durch DolmetscherInnen haben;

* Gehoerlose ArbeitnehmerInnen muessen bei
wichtigen Besprechungen, Teamsitzungen etc.
eine Dolmetscherin/einen Dolmetscher zu Verfuegung
gestellt bekommen;

* Der diskriminierende Ausschluss von gehoerlosen
PaedAk-Studierenden muss beseitigt werden. (Derzeit
erhalten PaedAk-AbsolventInnen - mit Begruendungen
wie die Unfaehigkeit, Musikunterricht durchzufuehren
- nur eine „Zertifikat" aber kein Lehramtszeugnis.
Diese AbsolventInnen bleiben so in der Hierarchie
von Gehoerlosenschulen immer nur „HelferInnen",
obwohl gerade sie fuer die Kinder unersetzliche
Ansprechpersonen sind.)

* Gehoerlose muessen in Berufen, die besonders
gehoerlosenrelevant sind und in denen es derzeit
ein grosses Defizit an gehoerlosen SpezialistInnen
gibt, besonders gefoerdert werden (LehrerInnen,
SprachwissenschaftlerInnen, AerztInnen etc.)

Universitaeten:
* Der Zugang zu hoeherer Bildung muss auch fuer
Gehoerlose moeglich sein. Das vom Bundessozialamt
bereitgestellte Budget fuer DolmetscherInnen
reicht nicht, um den durchgaengigen Besuch und
die aktive Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
zu sichern. Studierende muessen ein Recht auf
DolmetscherInnen haben, wo sie es als
notwendig empfinden.

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