Selfpublishing ist im Trend und so mancher bringt sein eigenes Buch heraus. Auch als Marketing-Werkzeug und Ergänzung zu Onlineangeboten können eBooks und Bücher relevant sein.
2016 wurden fast 'still und heimlich' neue Pflichten für Websitebetreiber eingeführt. So muss ein Verweis auf den Ombudsmann erfolgen, um außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten im Streitfall anzubieten.
Ein Logo für eine Website, einen Shop oder die eigene Firma muss lange wirken und die richtigen Impulse auslösen. Dabei stellen sich viele Fragen, die den Erfolg bestimmen!