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Aktuelles  27.10.2003 (Archiv)

Abmahnwelle für Homepagebesitzer

Wieder einmal versuchen sich Anwälte ein Zubrot im Internet zu verdienen. Durch Abmahnungen sollen Betreiber von Websites zu Zahlungen 'ermuntert' werden, um Klagen zu entgehen.

Ähnlich war es schon bisher bei Newslettern, die nicht dem Gesetz entsprachen. Durch Verwaltungssysteme wie dem Newsticker kann man hier leicht für gesetzeskonforme Speicherung der Abonnenten sorgen.

Newsticker.at

Scheinbar wurde nun eine neue Spielwiese entdeckt: das eCommerce-Gesetz schreibt vor, dass ein Impressum des Homepagebesitzers existiert und bestimmte Grundinformationen bereithält. Dazu gehören Namen, alle (und exakte) Adressangaben inkl. der eMail-Adresse, Firmenbuchnummern, UID-Nummern, Kammerzugehörigkeit, Preislisten und AGBs.

Sind die Angaben auf der Website unvollständig, so kann es gut sein, dass ein Abmahnverein (bzw. dessen anwältliche Vertretung) auftreten und zu einer Unterlassungserklärung gleich auch eine Honorarnote beilegen. Dies ist zwar (soweit bisher ersichtlich) voll im Einklang mit dem Gesetz, hat aber auf jeden Fall zumindest einen fahlen Beigeschmack. Das unseriös erscheinende Auftreten der Abmahner in Deutschland scheint sich Wege nach Österreich zu bahnen.

Der beste Weg, dem 'Abmahnwahn' zu entgehen, ist es, keine Basis für solche Briefe zu geben. Neben den obengenannten Vorkehrungen für Newsletter sollte auch die Kennzeichnungspflicht für Websites peinlich genau eingehalten werden.

WKO Firmen A-Z

Informationen dazu bietet z.B. die Wirtschaftskammer an. Der dort angebotene Weg des Links zur WKO-Seite muss natürlich nicht gewählt werden, genauso gut ist es, wenn die Informationen auf der eigenen Seite angegeben werden. Im Zweifelsfall wird Ihr eigener Anwalt für Fragen dienlich zur Verfügung stehen.


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