27.02.2002 (Archiv)
Begrenzungslicht bei Tag nicht strafbar
ÖAMTC-Juristen zeigen sich irritiert, dass manche Exekutivbeamte noch nicht von der Abschaffung des Verbots, mit Begrenzungslicht bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet zu fahren, gehört haben.In letzter Zeit wurden deswegen immer noch Kraftfahrer abgemahnt. Die Unterscheidung zwischen Freilandstraße und Ortsgebiet wurde am 25. August 2002 beseitigt. Davor durfte man im Ortsgebiet nur mit abgeschalteten Begrenzungslicht bzw. nur in Kombination mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern fahren. Autofahrer sollen sich nicht mit einem Organmandat abstrafen lassen, eine Rückforderung ist meistens mit einem hohen Aufwand verbunden.
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