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25.12.2003 (Archiv)

Zuviel Alkohol kommt teuer

Wer zuviel Alkohol tankt und von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, muss mit saftigen Strafen rechnen. Neben einer Verwaltungsstrafe droht auch eine Entziehung der Lenkerberechtigung und noch einiges mehr.

In den meisten Fällen wird der Führerschein schon vor Ort abgenommen. Bei einem Unfall kann die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Was einem alkoholisierten Lenker alles blühen kann hat der ÖAMTC zusammengestellt:

ab 0,5 Promille: mindestens 218 Euro Verwaltungsstrafe, Höchststrafe liegt bei 3.633 Euro, bei Wiederholungstätern Führerscheinentzug für mindestens drei Monate, wird Fahruntüchtigkeit (unabhängig von 0,5 Promille-Grenze) festgestellt gelten die gleichen Sanktionen wie bei 0,8 Promille.

ab 0,8 Promille: mindestens 581 Euro Strafe, Höchststrafe liegt bei 3.633 Euro, Führerscheinentzug für vier Wochen, bei Wiederholungstätern mindestens drei Monate

ab 1,2 bis 1,6 Promille: mindestens 872 Euro Strafe, Höchststrafe liegt bei 4.360 Euro, Führerscheinentzug für mindestens drei Monate

ab 1,6 Promille: Strafen von 1.162 Euro bis 5.813 Euro, Führerscheinentzug für mindestens vier Monate, auch bei Verweigerung des Alko-Tests.

Je nach Alkoholisierungsgrad kommen aber auch noch Nachschulungskosten zwischen 480 und 538 Euro dazu. Ab 1,6 Promille ist zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung für 411 Euro fällig. Wird eine Alkoholsucht festgestellt, bleibt der Führerschein bis auf weiteres bei der Behörde. Ist die Dauer des Führerscheinentzuges länger als 18 Monate, muss eine praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden.

Probeführerschein-Besitzer, Lkw- und Busfahrer unterliegen der 0,1 Promille-Regelung und müssen besonders auf den Restalkohol des Vorabends achten.

Quelle: ÖAMTC | www

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