Wochengeld
Um auch nach der Geburt weiterhin Wochengeld beziehen zu können müssen folgende Dokumente bei der zuständigen Krankenkasse abgegeben werden:
- Die standesamtliche Geburtsbestätigung
- Eine Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses (bei Mehrlings- und Frühgeburten oder Kaiserschnittentbindungen eine von der Krankenanstalt ausgestellte Bestätigung darüber)
Diese Unterlagen können entweder persönlich oder per Brief an die zuständige Krankenkasse gesendet werden.
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