09.12.1998 (Archiv)
AOL-Urteil aus Deutschland
Ein Benutzer des deutschen AOL-Onlinedienstes wurde wegen kinderpornographischen Materials angeklagt und freigesprochen. Weil er in dem Dienst aber solche Inhalte vermuten müßte, blieb er auf den Gerichtskosten sitzen.Als Skandal wird das Urteil aus Deutschland gewertet. Ein ahnungsloser AOL-Benutzer hatte ein E-Mail erhalten, das kinderpornographisches Material beinhaltete. Ordnungsgemäß wurde das Mail gelöscht und ein Hinweis an die AOL-Verwaltung gesendet. Der Fall sollte damit eigentlich zu ende sein.
Nicht so in diesem Beispiel. Kurz nach diesem Zwischenfall mußte der AOL-User vor Gericht. Zwar wurde er prinzipiell freigesprochen, allerdings mußte er die Gerichtskosten bezahlen.
Warum? Er habe das AOL-Datennetz genutzt, was er gestanden habe. Dadurch mußte er fahrlässig gehandelt haben - schließlich sei bekannt, was dort zu finden ist. AOL reagierte prompt und verlautbarte, daß man so nicht mit seinen Kunden umspringen könne: Telefonierer werden ja auch nicht angeklagt, obwohl auch Kriminelle das Telefon verwenden.
Wieder einmal zeigt sich das Unverständnis des Gerichts gegenüber dem Internet oder ähnlichen Diensten. In Deutschland zeigt sich dieses fehlende Know-How besonders drastisch. Hierzulande ist es scheinbar einfacher - durch eine starke Providervereinigung kam es zu einer engen Zusammenarbeit der Provider (ISPA) und der Behörde. Die gemeinsam eingerichtete Internet-Hotline für Kinderpornographie und Wiederbetätigung (so falsch diese auch vorbereitet und kommuniziert wurde), macht solche Vorfälle wohl in Österreich in Zukunft seltener.
Was aber nicht heißt, daß in Österreich keine Probleme im Zusammentreffen von Staat und Internet existieren.
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