TKG § 107 (5) - Kennzeichnung
(5) Die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ist jedenfalls unzulässig, wenn die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann.
Dieser Abschnitt regelt also, dass Sie eMails immer mit gültigen Kontaktinformationen versehen müssen.
Geben Sie daher idealerweise immer alle Informationen an, die Sie auch auf der Website verpflichtend anführen müssen. Zumindest sollten Sie eine gültige eMail-Adresse, Kontaktadressen und Namen immer im eMail nennen und auf weitere Informationen auf der Website verweisen.
Der Newsticker erweitert im unsichtbaren Bereich des eMails die Angaben in der Aussendung automatisch um Abuse-Kontaktinformationen und Absenderdaten bei Tripple. Provider und User können daher notfalls auch über Tripple als Betreiber der Server feststellen, woher eine Nachricht stammt. Wir sind verpflichtet, hier gegebenenfalls Auskunft zu erteilen.
Beachten Sie auch, dass Sie nach eCommerce-Gesetz und Mediengesetz zu diversen Angaben verpflichtet sind, die über die Notwendigkeiten des TKG hinausgehen können!
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