TKG § 109 (3) - Strafbestimmungen
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 37 000 Euro zu bestrafen, wer
[...]
20. entgegen § 107 Abs. 2 und 4 elektronische Post zusendet;
Unerbetene eMail-Sendungen werden daher in einer sehr hohen Strafklasse erfaßt und können wirklich teuer werden. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass die Verwendung des Mediums eMail auch künftig noch sinnvoll möglich ist und nicht durch unerwünschte Werbesendungen verhindert wird.
Versicherungen decken Rechtsangelegenheiten im Wettbewerb nur sehr selten - entsprechende Verfahren können die Kosten also leicht noch einmal nach oben treiben!
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