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AGB Agentur, Web-Design

Unsere AGB speziell für die Bereiche des Webdesigns, der Programmierung von Web-Lösungen und der Agentur-Leistungen von Tripple im web-applicator.net finden Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie auch die Teile unserer AGB für fotografische Dienstleistungen (Multimedia-Produktionen etc.) und Internet-Dienste wie etwa Domains, Zugang und Webspace.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Web-Agentur-Dienstleistungen

Stand: 03/2015

Grundsätzliches

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tripple Internet Content Services, Roland M. Kreutzer, gelten für alle entgeltlichen Lieferungen und Dienstleistungen, die der im Auftrag bzw. oder Bestellung angeführte Dienstleister (im folgenden kurz 'Auftragnehmer') gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden kurz 'Auftraggeber') erbringt.

Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls gesondert vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Katalogen, Prospekten etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. solche des Auftragnehmers gelten nur, wenn dich der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluß darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen läßt die Geltung der übrigen Allgemienen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt dann als geschlossen, wenn der Auftragnehmer nach dem Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Paßwort oder Errichtung) begonnen hat.

Preise und Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nicht anders angegeben.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluß bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten quartalsweise im vorhinein sowie laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden. Kostenverschiebungen innerhalb eines Angebots sind vorbehalten.

Die Werke und Leistung, die in Auftrag gegeben werden, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

Haftung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem Auftragnehmer die alleinige Verantwortung für die Erhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Auftraggeber in den Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).

Der Auftraggeber versichert, das Auftragnehmer übermitteltes Material frei von Rechten Dritter ist, für die Nutzungsrechte notwendige Bewilligungen gegeben sind und die intendierte Verwendung damit zB. urheberrechtlich bedenkenfrei möglich ist. Das gilt insbesondere für Fotos, Videos, Schriften und ähnliche Werke - etwaige Einschränkungen muss der Auftraggeber bei der Übergabe bekannt geben. Haftungen aufgrund der Nutzung übernimmt jedenfalls der Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von dem Risiko eines Schadenersatzes frei, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

Leistungen

Ergebnisse werden vom Auftragnehmer unter dessen Mitwirkung und/oder Vorgaben gemacht. Der Auftragnehmer versucht dabei, aktuelle Technologie in möglichst breit nutzbarer Art einzusetzen und mit verschiedenen Plattformen zu testen. Eine Garantie, dass eine Lösung auf allen Zielplattformen einsatzfähig ist und auch in Zukunft sein kann, kann dabei nicht gegeben werden.

Die Werke werden in der Regel auf Servern des Auftragnehmers installiert und getestet. Eine Übertragung auf andere Server kann nur nach Absprache angeboten werden, Garantien für Laufbarkeit und Nutzbarkeit in anderen Umgebungen können nicht gegeben werden.

Mit der Abnahme einer Arbeit erwirbt der Auftraggeber eine Nutzungsbewilligung im durch das Angebot definierte Ausmaß. Das beinhaltet in aller Regel nicht die Übergabe offener Dokumente, Quellcode zu erstellten Softwareteilen und ähnliche Bereiche 'unter der Oberfläche' der Entwicklung.

Der Auftragnehmer kann Subunternehmer und Zulieferer nach seinem Ermessen für die Umsetzung von Projekten einsetzen.

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, wo das erforderlich ist (Anlieferung Inhalte, Test einer Website, Feedback zum Entwicklungsstatus, Leistungen von Anzahlungen etc). Ist eine Entwicklung aufgrund von fehlender Mitwirkung nicht möglich, entstehen dadurch keine Gründe, um auf Minderung oder Vertragsauflösung durch den Auftraggeber bestehen zu können. Gleiches gilt auch, wenn notwendige Leistungen durch dritte nicht erbracht werden oder erbracht werden können (zB. die Registrierung einer Domain für eine Website).

Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich in Angebot und Bestellung zu definieren. Eine Nichteinhaltung der Termine aus unvorhergesehenen Gründen wird kommuniziert, rechtlich bindende Nachfristen müssen schriftlich eingebracht und ausreichend dimensioniert (mind. 2 Wochen) sein. Pönalen und Schadenersatz leiten sich aus Verzögerungen in der Umsetzung nicht ab.

Kennzeichnung

Der Auftragnehmer kann auf urheberrechtliche und sonstige Kennzeichnungen seiner Werke bestehen, diese in Website (Footer, Impressum) anbringen und verlinken. Eine Nennung in einer Liste der Werke oder einer Referenzliste ist möglich und implizit genehmigt.

Erfüllung, Standort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Wien. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Es gilt Österreichisches Recht.

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